Wenn durch die Hilfspakete der einzelnen Länder (oder der EU) denjenigen Geld gegeben wird, in deren Branchen Konsum nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist (im November 2020 sind dies u.a. die Gastronomie und Hotels), dann verschiebt sich dadurch das Ausgabenportfolio der privaten Haushalte noch nicht wesentlich, es sei denn die Mitarbeiter dieser Branchen wären ausgeprägt Kunden ihrer eigenen Branchen gewesen. Insgesamt aber wird sich im Verlaufe von 2020 das Ausgabenportfolio der privaten Haushalte verschoben haben. Während der Einschränkungen vom Frühjahr und jetzt im Herbst 2020 haben sich die Ausgaben über weniger Branchen verteilt bzw. in diejenigen Branchen, in denen Konsum nur eingeschränkt möglich ist, wird sehr viel weniger Geld geflossen sein. Durch Hilfspakete wird versucht, dass die Ausgaben der privaten Haushalte in den Branchen, wo Konsum weiter uneingeschränkt möglich ist, nicht auch stark zurückgehen. Wenn der Tourismus dauerhaft beeinträchtigt sein sollte und ein großer Teil der dort Beschäftigten in anderen Branchen Platz finden soll, dann muss in diese die Arbeitssuchenden absorbierenden Branchen mehr Geld fließen. Es könnte dann kein Weg daran vorbei führen, dass die einzelnen Staaten (oder die EU) alle Branchen in der Hinsicht unterstützen müssen, dass Anreize bestehen, die Arbeitssuchenden in ihren Branchen aufzunehmen. Im Beitrag vom 29. Oktober 2020 war nach den Möglichkeiten der Europäischen Zentralbank gefragt worden. Nun verbieten die Statuten der Europäischen Zentralbank anscheinend Staatsfinanzierung und damit auch die Finanzierung der EU (über gedrucktes und der EU übergebenes Geld, um es einfach auszudrücken), und so wird es auch nicht ohne weiteres möglich sein, dass die Europäische Zentralbank den privaten Gläubigern, die der EU das Geld für das Hilfspaket geben, die Anleihen abkauft, für den Fall, dass einzelne Länder nicht entsprechend an die EU bezahlen könnten, damit diese den privaten Gläubigern das geliehene Geld zurückgeben kann. Dass man sich bald Steuern ausdenkt, die direkt an die EU abgeführt werden und nicht an den Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Besteuerungsgrundlage entstanden ist, ist wohl unwahrscheinlich, denn kaum einem Staat dürfte es gefallen, wenn seine Rechte, auf seinem Gebiet zu besteuern, eingeschränkt sein sollten. Was Unternehmen angeht, so sollte es statt höherer Besteuerung jetzt eher unterstützende Anreize geben, damit ihre Branchen diejenigen Arbeitssuchenden aufnehmen können, deren Branchen von der Krise von 2020 besonders stark betroffen sind.



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