Wer Volkswirtschaftslehre studiert hat, der lernt auch etwas über das Gebot der Konstanz der Wirtschaftspolitk. Mit einem Vor und Zurück bei wirtschaftspolitischen Maßnahmen könnten die Akteure der Wirtschaft bald keine verlässliche Planungsgrundlage mehr haben. Im Zusammenhang mit der Coronaangelegenheit wurden im Jahr 2020 zunächst große Teile der Wirtschaft komplett geschlossen, wobei die Politik dann unmittelbar versucht hat, mit großen Maßnahmenpaketen die Härten für die Betroffenen abzufedern. Allerdings war es anscheinend nicht nur so, dass die Auszahlung der Mittel eine Weile dauern konnte, sondern bis möglicherweise finanzielle Hilfe bei den Betroffenen eintraf, wurden Beschränkungen wieder gelockert, dann meist bei herbstlichem oder winterlichem Klima mit Erkältungsrisiken erneut verschärft, aber in unterschiedlichen Kombinationen für die betroffenen Branchen und Verbraucher. Also alles in allem kann man sagen, dass dies ganz bestimmt nicht das Gebot der Konstanz der Wirtschaftspolitik erfüllt hat. Nun ist es bei den Coronamaßnahmen so, dass die Begründung der Politik dafür das gesundheitliche Risiko ist. Die Maßnahmen zur Eindämmung dieses gesundheitlichen Risiko wurden dann mit wirtschaftspolitischen Maßnahmen zunächst für Unternehmen, aber auch für Verbraucher, man denke an größere Coronakindergeldzahlungen, kombiniert. Also es handelte sich hier nicht um den Fall, dass die Wirschaft wirtschaftspolitische Maßnahmen erfordert, sondern um den Fall, dass Maßnahmen, die die Gesundheit betreffen, Auswirkungen auf die Wirtschaft hatten, die es dann wirtschaftspolitisch abzufedern gilt. Nicht nur die Maßnahmen aufgrund des gesundheitlichen Risikos wurden anscheinend von vielen als ungerecht empfunden, sondern wohl auch der Umstand, das zunächst großzügig ausgeschüttete Hilfen, in vielen Fällen wieder zurückgezahlt werden mussten. Im Jahr 2021 zeigten sich dann bereits Probleme in den Lieferketten noch bevor sich die Energie drastisch verteuerte. Aus dem gesundheitlichen Risiko wurden trotz finanzieller Hilfen für die Betroffenen dann akute Probleme für die Wirtschaft. Nun ist dazu noch eine deutliche Verteuerung der Energie gekommen. Gerade weil die Coronamaßnahmen zur Eindämmung des gesundheitlichen Risikos und die finanziellen Hilfen dazu möglicherweise auch von vielen als ungerecht empfunden wurden, hat sich die Politik nun dazu entschlossen, Energie und den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr temporär zu subentionieren bzw. den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr deutlich höher zu subventionieren. Nur wird eine Maßnahme für die Dauer von drei Monaten dem Gebot der Konstanz der Wirtschaftspolitik gerecht? Im öffentlichen Nahverkehr droht Überfüllung. Und wenn man ganz genau nachdenkt, betrifft Überfüllung auch den Umweltaspekt. Zuvor hatte man wegen Corona den Menschen gesagt, haltet Abstand, jetzt signalisiert man ihnen, drängt Euch alle in den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr hinein. Was die Energie betrifft, so sind Unternehmen je nach energieintensiverer Branche oder weniger energieintensiverer Branche unterschiedlich von Energiepreissteigerungen betroffen. Und jemand, der mit seinen Auto zum Zeitvertreib in die Innenstadt fährt oder einen Ausflug macht, braucht der wirklich eine Energiepreissubvention? Eigentlich würde man sagen, wenn etwas teurer bedingt durch sich abzeichnende Knappheit wird, dann sollte man versuchen, in diesen Bereichen einzusparen. Nun sagt die Politik den Menschen: Für die Dauer von drei Monaten braucht Ihr mit Fahrten nicht zu sparen, dafür könnt Ihr in anderen Bereichen mehr ausgeben oder dies sparen, damit Ihr später für eine Weile an Fahrten nicht sparen müsst. Gefragt soll an dieser Stelle noch einmal, ob mit einer Regelung, die mehr am Gebot der Konstanz der Wirtschaftspolikt ausgerichtet wäre, hier eher hätte erreicht werden können, dass diejenigen Subventionen bekommen sollten, die Energieausgaben schwer vermeiden können, und alle die Energie einsparen könnten, ohne dass ihre wirtschaftliche Aktivität leidet, aktiv am Energiesparen teilnehmen.



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